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Aktuelles vom GIZ Mittelhessen

Maklerprovision oder Courtage

Die „Maklerprovision“ bzw. die „Courtage“ ist die Vergütung des Maklers. Er erhält diese, wenn er einen Käufer oder Mieter gefunden hat. Oder auch dann, wenn ein potenzieller Käufer oder Mieter ihn mit der Suche eines bestimmten Objektes beauftragt hat und diese erfolgreich ist.

Die Provision orientiert sich an der Höhe des Kaufpreises bzw. der Miete, manchmal auch zusätzlich an der Mietvertragslaufzeit.

Ein Anspruch besteht nur dann, wenn für das Zustandekommen des Kauf- bzw. Mietvertrages die Maklertätigkeit ursächlich war.

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Der allgemeine Maklerauftrag und der Makleralleinauftrag

In der Immobilienbranche unterscheidet man zwischen dem „Maklerauftrag“ und dem „Makleralleinauftrag“.

Mit dem „Makleralleinauftrag“ verpflichten Sie den Makler, sich während der Vertragslaufzeit intensiv darum zu bemühen, den Kauf oder die Vermietung einer Immobilie zu erreichen.

Zu den Aktivitäten des Maklers gehört dann auch, dass er neben seinem Fachwissen sein Netzwerk nutzt, eine intensive Vermarktung betreibt und Sie als Immobilienbesitzer laufend über seine Bemühungen informiert.

Im Gegenzug verzichten Sie als Auftraggeber darauf, andere Makler zu beauftragen.

Bei einem „allgemeinen Maklervertrag“ wird der Makler ebenfalls zur Vermarktung einer Immobilie tätig. Er ist jedoch nicht verpflichtet, sich auch tatsächlich für den Kunden intensiv einzusetzen. Es genügen „Bemühungen“.

Dabei können mehrere Makler zeitgleich tätig werden. Hier besteht die Gefahr, dass das Objekt z. B. von verschiedenen Maklern in Zeitungen angeboten wird. Die Immobilie wird dann „zu Tode vermarktet“. Es stellt sich letztendlich kein Erfolg ein.

Vor diesem Hintergrund empfehlen wir grundsätzlich den Makleralleinauftrag.

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