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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gewerbe-Immobilien-Zentrum Mittelhessen GmbH

Sämtliche Angebote erfolgen auf der Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Sie werden durch den Empfänger anerkannt, sofern er von den Angeboten Gebrauch macht, z. B. durch Annahme einer Offerte bzw. einer Mitteilung (schriftlich oder mündlich) über das betreffende Objekt/Angebot.

Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen haben individuelle Vereinbarungen und spezielle Regelungen bei einzelnen Objekten.

1. Angebote

Den Angeboten der Gewerbe-Immobilien-Zentrum Mittelhessen GmbH (nachfolgend "GIZ") liegen die erteilten Auskünfte von Dritten zugrunde. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtümer, Schreibfehler, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

2. Weitergabe von Informationen und Unterlagen

Alle Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger persönlich bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen – auch auszugsweise – nicht an Dritte weitergegeben werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit einem Dritten zustande, so führt dies ebenfalls zu einem Provisionsanspruch der GIZ gegen den Weitergebenden in voller Höhe.

3. Vorkenntnis

Ist Ihnen die durch die GIZ nachgewiesene oder vermittelte Immobilie bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich – spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen – schriftlich mitzuteilen. Andernfalls ist insoweit unbeschadet einer möglichen Vorkenntnis bei Abschluss eines vermittelten oder nachgewiesenen Vertrages die vereinbarte Provision zu zahlen.

4. Entstehen des Provisionsanspruchs

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nicht wesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag (z. B. ein Kaufvertrag statt einem Mietvertrag) abgeschlossen wird.

Die Provision ist auch dann zu zahlen, wenn der Abschluss eines Vertrages erst erfolgt, nachdem ein Maklervertrag schon beendet ist.

Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen, in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird.

5. Folgegeschäft

Ein Provisionsanspruch steht der GIZ auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen, die ihre Grundlage in dem ursprünglichen Maklervertrag finden.

6. Fälligkeit des Provisionsanspruchs

Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages (z. B. Kaufvertrag oder Mietvertrag) fällig. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug. Im Verzugsfall sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem Basiszinssatz fällig.

Wir sind berechtigt, beim Vertragsschluss anwesend zu sein; der Termin ist uns daher rechtzeitig mitzuteilen.

Erfolgt der Vertragsabschluss ohne unsere Teilnahme, so sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt zu erteilen.

Auf unser Verlangen hin überlassen Sie uns eine vollständige Vertragsabschrift.

7. Provisionssätze

Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze sind mit Abschluss des Maklervertrages zwischen Ihnen und uns vereinbart und im Erfolgsfall von Ihnen zu zahlen, sofern nicht eine andere individuelle Vereinbarung getroffen wird oder durch ausdrücklichen Hinweis etwas anderes gilt:

  1. Kauf: Bei Grundstückskäufen - berechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen - vom Käufer: 5 %.
  2. Erbbaurecht: Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten - berechnet vom auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbbauzins – vom Erbbaurechtserwerber: 5 %.
  3. An- und Vorkaufsrecht: Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten - berechnet vom Verkaufs- bzw. Verkehrswert des Grundstücks – vom Erwerber: 1 %.
  4. Vermietung und Verpachtung: Vom Mieter/Pächter: 3 Monatsmieten (Netto-Monatsmiete inklusiv Nebenkosten).

Die vorstehend genannten Provisionssätze verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

8. Tätigwerden für Dritte

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

9. Haftungsausschluss

Die von uns gemachten Angaben beruhen auf Informationen und Mitteilungen durch Dritte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben wird nicht übernommen. In jedem Fall haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Etwaige Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren nach Entstehen des Anspruchs, spätestens jedoch 3 Jahre nach Abwicklung des Maklervertrages.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Wetzlar. Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Wetzlar.

11. Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Regelungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle eventueller unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.